Die FDP Davos bedankt sich für die Stimmen und die guten Resultate. Wir freuen uns mit den gewählten Kadidat:innen und gratulieren Agnes Kessler, der es nur um wenige Stimmen nicht zur Wahl in den Kleinen Landrat gereicht hat, sowie Cyril Graf und Roberto M. Borsotti zu den guten Wahlergebnissen.
Jetzt machen wir Davos gemeinsam stark!
Am FDP Bsetzerabend vom 11. Juni fand der Kick-Off für die Landschaftswahlen der FDP Davos statt. In der nächsten Legislatur stehen für die Davoser Zukunft wegweisende Projekte an. Ziel der FDP ist es, Davos stärker zu machen und die Weichen so zustellen, dass Davos stark bleibt. Die FDP Davos stellt für den Kleinen Landrat Agnes Kessler (neu) und Jürg Zürcher (bisher) auf. Für den Grossen Landrat kandidieren Andrea Ambühl, Claudio Rhyner, Hans-Jörg Valär, Heinz Adank (alles bisher) sowie Cyril Graf, Damian Markutt und Roberto M. Borsotti (neu). Für den Schulrat präsentiert die FDP folgende Kandidaten: Urs Gredig (bisher) und Gian-Claudio Casty (neu). Weitere Infos in der Medienmitteilung.
Am 31. Dezember 2024 endet die vierjährige Amtsperiode der Mitglieder der Gemeindebehörden. Im laufenden Jahr 2024 finden deshalb die Wahlen zur Besetzung der Davoser Behörden für die Amtsperiode 2025 bis 2028 statt.
Gemäss Art. 9 der Gemeindeverfassung werden folgende Wahlen durchgeführt (in Klammern Anzahl zu wählende Personen):
– Landammann (1)
– Kleiner Landrat (4)
– Grosser Landrat (17)
– Schulrat (4)
Für diese Wahlen sind die folgenden Wahltermine vorgesehen:
– 7. April 2024: 1. Wahlgang Landammann
– 9. Juni 2024: 2. Wahlgang Landammann
– 22. September 2024: 1. Wahlgang Grosser Landrat, Kleiner Landrat, Schulrat
– 24. November 2024: 2. Wahlgang Grosser Landrat, Kleiner Landrat, Schulrat
Wählbar ist, wer im Stimmregister der Gemeinde eingetragen ist, das Schweizer Bürgerrecht besitzt, in der Gemeinde wohnhaft ist und am Wahltag das 18. Altersjahr zurückgelegt hat. Ausgeschlossen sind Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 7 der Gemeindeverfassung). Zu berücksichtigen sind insbesondere die Bestimmungen betreffend Amtszeitbeschränkung, Ausschlussgründe und Unvereinbarkeit (Art. 20, 22 und 23 der Gemeindeverfassung). Für Personen, die sich zur Wahl stellen wollen, ist vorgängig zur Wahl keine amtliche Anmeldung notwendig.
Davos, 9. Februar 2024
Quelle:DZ vom 9.2.2024