Zu Beginn der Fraktionstagung befasste man sich mit diversen Wahlgeschäften, die infolge einiger Mutationen nötig waren. Die von der BDP vorgeschlagene Kandidatin für das Richteramt im Bündner Verwaltungsgericht, Regula Elisabeth von Salis, stellt sich bei der Fraktion vor und stand Red und Antwort zu ihrer Bewerbung.
Schwerpunktmässig begann die FDP Fraktion mit der Beratung der umfangreichen Totalrevision des Kantonalen Gemeindegesetzes. Eingangs wurde festgehalten, dass die FDP Fraktionmit der Stossrichtung der Totalrevision im Grundsatz einverstanden ist. Die Ausgangslage sei klar und es sei durchaus nachvollziehbar, dass nach 42 Jahren und verschiedenen Reformen im Gemeindewesen eine Totalrevision gerechtfertigt ist. Nebst der vielen in der angeregten Debatte erfolgten Diskussionspunkten kam unter anderem auch die Frage auf, ob die Gemeindeversammlungen öffentlich sein sollen oder nicht oder nur beschränkt. Die FDP Fraktion unterstützt die Kommissionsminderheit, die sich hinter die Regierung und Botschaft stellt, das heisst, die Gemeindeversammlungen, wie auch Parlamentssitzungen sollen öffentlich sein.
Auch die Nutzungsberechtigung des Nutzungsvermögens, zum Beispiel die Bestossung der Alpen, soll gemäss Kommissionsmehrheit und Regierung weniger eingeschränkt und geändert werden, indem diese den Einwohnerinnen und Einwohner in der Gemeinde gewährt werden, im Gegensatz zum Vorschlag in der Botschft.
Bezüglich dem Verhältnis zu den Bürgergemeinden wehrt sich die FDP Fraktion gegen die Tendenzen, die Existenz der Bürgergemeinen in Frage zu stellen. Die Dualisierung Gemeinden/Bürgergemeinden hätten sich grundsätzlich bewährt. Daran soll nicht gerüttelt werden.
Obwohl die Beratungen an der nächsten Fraktionssitzung fortgesetzt werden, wurde einstimmig Eintreten beschlossen. Die FDP Fraktion behält sich aber vor, allfällige Anträge während der Ratsdebatte einzubringen. Dem Rückweisungsantrag eines Kommissionsmitgliedes wurde eine Abfuhr erteilt.