FDP Fraktion berät die Teilrevision Polizeigesetz-Einheitspolizei vom Tisch

Die FDP Fraktion in neuer Zusammensetzung unter dem Vorsitz von Grossrätin Vera Stiffler und im Beisein von Regierungsrat und Polizeidirektor Christian Rathgeb, tagte am vergangenen Mittwoch in Schiers, um die kommende August-Session vorzubereiten. Schwerpunkt der Beratungen lag bei der Teilrevision des kantonalen Polizeigesetzes. Ebenfalls befasste sich die Fraktion mit bildungspolitischen Fragen.

In der intensiven Detailberatung wurde unter anderem festgestellt, dass sich das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Polizeigesetz in der Praxis grundsätzlich bewährt hätte. Es seien deshalb keine grundlegenden Korrekturen notwendig. Allerdings bedingen verschiedene parlamentarische Vorstösse, die seit dem Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO) gemachten Erfahrungen und die durch den Polizeibericht 2015plus gewonnenen Erkenntnisse eine Anpassung des aktuellen Polizeigesetzes. Gemäss Kantonsverfassung gewährleisten Kanton und Gemeinden die öffentliche Sicherheit und Ordnung gemeinsam; dies ist eine Kernaufgabe des Staats. Es obliegt aber dem Kanton, die diesbezüglichen Kompetenzen festzulegen und zu regeln. Die zu erfüllenden Aufgaben sind nun in den bereichsspezifischen Erlassen des Kantons festzuschreiben. Diese Neuausrichtung hatte Folgen für das Polizeigesetz.. Dieser Umstand wird zum Anlass genommen, die Abgrenzung zwischen den kantonalen und kommunalen Polizeiaufgaben zu verdeutlichen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Gemeinden zusätzlichen Polizeiaufgaben übertragen erhalten. Sie sollen jedoch zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit neue Befugnisse erhalten. Weiter soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, welche die Kostenregelung der von der Kantonspolizei übernommenen gemeindepolizeilichen Aufgaben umschreibt. Eine solche Kostenregelung ist notwendig, denn sie stellt vertraglich sicher, dass alle Gemeinden gleichbehandelt werden, sei es indem sie einen Vertrag mit der Kantonspolizei haben oder sei es, dass sie über eine eigene Gemeindepolizei verfügen oder sei es, dass sie ad hoc auf die Unterstützung der Kantonspolizei angewiesen sind. Die Teilrevision des Polizeigesetzes schafft klare Verhältnisse.

Ferner soll eine gesetzliche Grundlagen technischer Natur geschaffen werden, Dies betrifft vor allem die Zusatzausrüstungen (Bodycams usw.) der Polizei. Auch diese Fragen wurden in der FDP Fraktion eingehend behandelt. Eintreten wurde beschlossen im Sinne von Regierung und Kommission.

Nebst dieser Vorlage befasste sich die FDP Fraktion mit bildungspolitischen Themen. Es geht um die beiden Volksinitiativen „Gute Schule Graubünden-Mitsprache bei wichtigen Bildungsfragen“ und „Gute Schule Graubünden –Mitsprache bei Lehrplänen“. In der Diskussion wurde eine gewisse Ohnmacht und Unzufriedenheit gegenüber dem Schulsystem allgemein festgestellt. Das heisst, die Schule werde immer teurer, nicht aber besser. Das sei ein unbefriedigender Zustand, der dringend verbessert werden müsse. Es wurde aber festgestellt, dass es nicht in die Kompetenz des Parlaments falle, ins System direkt einzugreifen, was mit den beiden Initiativen der Fall wäre. Eine Anpassung und Korrekturen seien aber dringend notwendig. Eintreten wurde beschlossen, die beiden Initiativen wurden abgelehnt, obwohl gewisse Sympathien auszumachen waren.

Silvio Zuccolini, Pressechef

Bild: die grösste Fraktion tagte in Schiers