Bundesgerichtsurteil zum Bündner Wahlsystem-FDP nimmts gelassen-reiner Proporz ist abzulehnen

Dass das Bundesgericht nun im neuesten Urteil zu einem solchen Entscheid kommt, überrascht nicht. Ein Entscheid, der alle Seiten etwas zufrieden stimmen mag.

Das Bundesgericht hat in seinem Urteil festgehalten, dass das Majorzwahlverfahren für 32 Wahlkreise nicht zu beanstanden ist. Für den kleinsten Wahlkreis und die 6 bevölkerungsreichsten Wahlkreise genügt das Wahlverfahren den Ansprüchen des Bundesgerichts nicht. Damit bestehen verschiedene Möglichkeiten für Graubünden, sein Wahlsystem anzupassen. Ein reiner Proporz ist aufgrund dieses Urteils nicht notwendig und aus Sicht der FDP abzulehnen. Wichtig für die FDP ist, dass das Parlament den Kanton und seine Bevölkerung im Parlament möglichst widerspiegelt. Dazu gehört die Vertretung der verschiedenen Sprachen, Täler, Regionen und Kulturen. Die Vielfalt Graubündens muss im Parlament erhalten bleiben. Es ist nun die Aufgaben der Regierung und der Parteien, Lösungen zu finden, die für die Stimmbürgerschaft des Kantons einfach, klar und nachvollziehbar sind. Das Gerangel um dieses Proporz-Wahlsystem muss nun endlich ein Ende haben.

Silvio Zuccolini, Pressechef
FDP. Die Liberalen Graubünden