Bündner FDP erfreut über den Entscheid des Bundesparlaments für weitere zehn Jahre des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen

Der Antrag des Bundesrats sah ursprünglich vor, eine weitere befristete Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes von 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen bis Ende 2027 und zwar nur um lediglich 3 Jahre. Der Nationalrat wollte diesen Sondersatz definitiv im Gesetz verankern, was dann im Ständerat abgelehnt wurde. Daraufhin hat sich nun die Einigungskonferenz der beiden Räte für den Antrag des Ständerates für 10 Jahre entschieden. Die Bündner FDP.Die Liberalen begrüsst vor allem im Interesse der Bündner Hotellerie diesen Entscheid sehr.

Seit 1996 gilt für die Hotellerie sowie andere Beherbergungsformen ein befristeter MWST-Sondersatz, der bereits fünfmal verlängert wurde. Ende 2017 soll die aktuelle Regelung auslaufen, sofern das Gesetz nicht geändert wird. Ein Sondersatz, für den sich die Bündner FDP seit Anbeginn eingesetzt hat, ist im Interesse der Bündner Hotellerie und bekam auch uneingeschränkte Unterstützung durch das Parlament.

Ein Auslaufen des befristeten Sondersatzes auf Ende Jahr wäre nach Auffassung der Bündner FDP.Die Liberalen angesichts der durch den starken Franken mit verursachten anhaltend schwierigen Lage im Tourismus derzeit nicht angebracht gewesen. Sie bekräftigt auch, dass dieser Sondersatz keine Subventionen sind, sondern als Exportanteil zu betrachten ist. (55 Prozent ausländische Gäste!) Sie begrüsst demzufolge den definitiven Entscheid des Bundesparlaments, den Sondersatz um weitere zehn Jahre zu verlängern. Damit soll für die Branche Planungssicherheit gegeben werden

 

Silvio Zuccolini, Pressechef