Gemeinde Davos

Gemeindewahlen 2024

Am 31. Dezember 2024 endet die vierjährige Amtsperiode der Mitglieder der Gemeindebehörden. Im laufenden Jahr 2024 finden deshalb die Wahlen zur Besetzung der Davoser Behörden für die Amtsperiode 2025 bis 2028 statt.

Gemäss Art. 9 der Gemeindeverfassung werden folgende Wahlen durchgeführt (in Klammern Anzahl zu wählende Personen):

– Landammann (1)

– Kleiner Landrat (4)

– Grosser Landrat (17)

– Schulrat (4)

Für diese Wahlen sind die folgenden Wahltermine vorgesehen:

– 7. April 2024: 1. Wahlgang Landammann

– 9. Juni 2024: 2. Wahlgang Landammann

– 22. September 2024: 1. Wahlgang Grosser Landrat, Kleiner Landrat, Schulrat

– 24. November 2024: 2. Wahlgang Grosser Landrat, Kleiner Landrat, Schulrat

Wählbar ist, wer im Stimmregister der Gemeinde eingetragen ist, das Schweizer Bürgerrecht besitzt, in der Gemeinde wohnhaft ist und am Wahltag das 18. Altersjahr zurückgelegt hat. Ausgeschlossen sind Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 7 der Gemeindeverfassung). Zu berücksichtigen sind insbesondere die Bestimmungen betreffend Amtszeitbeschränkung, Ausschlussgründe und Unvereinbarkeit (Art. 20, 22 und 23 der Gemeindeverfassung). Für Personen, die sich zur Wahl stellen wollen, ist vorgängig zur Wahl keine amtliche Anmeldung notwendig.

Davos, 7. Februar 2024 

Quelle:DZ vom 9.2.2024

     

Ausblick auf die Landschaftswahlen

Abstimmungsparolen und Ausblick auf die Landschaftswahlen

Abstimmungsparolen der FDP für den 3. März 2024 und Ausblick auf die Landschaftswahlen

Am 14. Februar 2024 fand die Parteiversammlung der FDP Davos im Hotel Kulm statt. Im Rahmen der Versammlung hat die FDP Davos die Parolen für die Abstimmungen vom 3. März und Entschlüsse hin[1]sichtlich der Landschaftswahlen und der Erneuerungswahlen für das Regionalgericht gefasst.

Vor der gut besuchten Versammlung stellte Heinz Adank die kommunale Vorlage zur Teilrevision der Ortsplanung vor. Im Sinne der Effizienz und weil durch die Umzonung Chancen zur Schaffung neuen Wohnraums entstünden, empfahl er die Annahme der Vorlage. Mit 2 Enthaltungen hat die FDP Davos ihm zugestimmt und die Ja-Parole gefasst.

AHV zum ersten Roberto M. Borsotti stellte die Initiative 13. AHV vor. Er erläuterte die Argumente der Initianten und Befürworter der Initiative, die auf den ersten Blick durchaus plausibel und überzeugend klingen. Er zeigte dann auf, dass der Überschuss der AHV sowie die Reserven die zusätzlichen Kosten nicht oder nur kurzfristig decken würden und die Finanzierung schliesslich zulasten der Arbeitnehmenden, Arbeitgebenden und Konsumenten erfolgen würde. Was hinsichtlich der Herausforderung der demographischen Entwicklung nicht einem generationenübergreifenden Miteinander und einer nachhaltigen Lösung entspricht. Weil der Nutzen dieser Initiative – die Sicherung der Existenzgrundlage von etwa 12 Prozent der Rentenbezüger – mit Kosten verbunden sei, deren Finanzierung nicht gewährleistet werden könne, empfahl er, die Initiative abzulehnen. Nach einer sachlichen, konstruktiven Diskussion wird mit 2 Enthaltungen die Nein-Parole gefasst.

… und zum zweiten

Damian Markutt stellte im Anschluss die Renteninitiative der Jungfreisinnigen vor. Im Gegenzug zur vorher vorgestellten Initiative handelt es sich bei der Renteninitiative um einen Lösungsansatz, mit dem die AHV auch in Zukunft gesichert und ein generationenübergreifendes Mit[1]einander ermöglicht werden kann. Dabei soll zum einen das Rentenalter auf 66 Jahre angehoben und später an die Lebenserwartung gekoppelt werden, wobei das Rentenalter nicht parallel zum Alter steigt, sondern mit dem Faktor 0,8. Dadurch kann die AHV auch für die nächsten Generationen gesichert werden. Zudem kann dem Fachkräftemangel entgegengehalten werden, wenn Fachkräfte länger erwerbstätig sind. Aufgrund dessen empfahl Damian Markutt, der Initiative zur nachhaltigen Sicherung der AHV zuzustimmen. Dem Antrag wurde ein[1]stimmig gefolgt und deutlich die Ja-Parole gefasst.

Verzicht auf Landammann Kandidatur

Dann wurde ein Blick auf die bevorstehenden Landschaftswahlen geworfen. Die FDP Davos wird für die kommenden Wahlen vom 7. April keine Kandidatin und keinen Kandidaten zur Wahl als Landammann stellen. Potenzielle Kandidierende gibt es für das Amt. Ein Grund für den Entscheid gegen eine Kandidatur ist der Zeitpunkt. Zum einen ist der Zeitpunkt aus beruflichen und privaten Gründen seitens der interessierten Kandidierenden noch zu früh und zum andern zeigten die Wahlen im Oktober 2023, dass es nicht im Sinne der Bevölkerung ist, dass drei Mitglieder der FDP im Kleinen Landrat vertreten sind. Folglich entschied sich die FDP Davos nach eingehenden Diskussionen dafür, ihre Ressourcen sinnvoll und zielgerichtet einzusetzen und sich auf die kommenden Ersatzwahlen im September zu konzentrieren und die möglichen Kandidierenden für das Amt des Landammanns in den nächsten vier Jahren entsprechend aufzubauen. Die Parteiversammlung befürwortet dieses Vorgehen einstimmig. Abschliessend wurde hinsichtlich der Erneuerungswahlen im Regionalgericht Patrizia Winkler einstimmig für das Amt als Vizepräsidentin nominiert. Die Kandidierenden für das Amt der Nebenamtlicher Richter werden nachnominiert.

Quelle: DZ vom 20.2.24

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